Wer aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie auf den überfüllten Nahverkehr verzichten möchte, hat sich eventuell schon einmal die Frage gestellt, welche Promillegrenzen für ihn dann gelten. Die für Fahrradfahrer oder die für Autofahrer?
Die Gerichte haben wiederholt entschieden, dass für Nutzer eines E-Scooters die Promillegrenzen für Autofahrer anwendbar sind. Bei einem Promillegehalt von 1,1 liegt absolute Fahruntüchtigkeit und somit generell eine Strafbarkeit vor. Aber selbst bei 0,3 Promille kann im Einzelfall eine Strafbarkeit gegeben sein.

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