In der rechtsberatenden Praxis haben wir es immer wieder mit Fällen zu tun, in denen es um den sog. „Sozialhilferegress“ geht. Diesen Fällen liegt das Problem zu Grunde, dass jemand zu Lebzeiten Schenkungen getätigt, d. h. Vermögenswerte an Angehörige übertragen hat und später seinen Lebensunterhalt, nicht mehr aus eigenen Mitteln bestreiten kann, weshalb ein Sozialleistungsträger einspringen muss.

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